Groupe Suisse de Soins Spécialisés SA / Schweizer Fachpflege Gruppe AG
Gültig ab: 1. Januar 2025
1. Allgemeine Informationen
Groupe Suisse de Soins Spécialisés SA / Schweizer Fachpflege Gruppe AG (nachfolgend «Permed») unterstützt Menschen zu Hause mit Pflege- und Betreuungsleistungen. Permed ist als Leistungserbringerin nach Art. 35 Abs. 2 lit. dbis KVG zugelassen und untersteht den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
Bevor Permed eine Dienstleistung erbringt, schliesst sie mit ihrer Kundschaft einen Vertrag ab. Dieser Vertrag heisst Rahmenvereinbarung und ist in einem separaten Dokument geregelt.
Für den Vertrag zwischen Permed und ihrer Kundschaft gelten ergänzende Regeln. Diese stehen in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die AGB sind Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Die Kundschaft erhält die AGB und unterzeichnet die Rahmenvereinbarung. Mit der Unterschrift erklären sich Kundin oder Kunde und Permed mit den AGB einverstanden.
Bevor Permed eine Kundin oder einen Kunden betreut, klärt eine Fachperson genau ab, welche Dienstleistungen zur Pflege und Unterstützung zu Hause benötigt werden und für wie lange. Permed nutzt für diese Abklärung ein anerkanntes Planungsinstrument (RAI) und erstellt darauf gestützt eine Pflegeplanung sowie ein Leistungsplanungsblatt.
Mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung entsteht zwischen Permed und der Kundschaft ein Auftragsverhältnis. Soweit einzelne Punkte in der Rahmenvereinbarung oder in diesen AGB nicht geregelt sind, gelten ergänzend die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), insbesondere die Vorschriften zum Auftrag (Art. 394 ff. OR).
Zulassung, kantonale Vorgaben und Aufsicht
Permed ist an mehreren Standorten in der Schweiz tätig, namentlich in den Regionen Zürich, Basel, Zentralschweiz (Luzern, Schwyz, Zug) und Genf. Je nach Wohnkanton der Kundin oder des Kunden können zusätzlich kantonale Bestimmungen zur Pflegefinanzierung und Restfinanzierung gelten (z. B. die einschlägigen Bestimmungen im Kanton Basel-Landschaft sowie die jeweiligen kantonalen Pflegegesetze und -verordnungen am Wohnort der Kundschaft). Permed hält sich zudem an die branchenüblichen Qualitäts- und Ausbildungsstandards, namentlich die anerkannten Qualifikationswege des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Diese Vorgaben können sich während der Dauer der Betreuung ändern.
2. Das Ziel von Permed
Permed unterstützt ihre Kundinnen und Kunden nach der Grundidee «Hilfe zur Selbsthilfe»: Die Kundin oder der Kunde soll so selbstständig wie möglich bleiben. Permed prüft dabei, was die Kundschaft selbst, ihre Angehörigen oder ihr soziales Umfeld beitragen können, und ergänzt dies mit ihren fachlichen Dienstleistungen.
3. Art, Anzahl und Dauer der Dienstleistungen
Permed und die Kundschaft klären gemeinsam, welche Dienstleistungen die Kundin oder der Kunde wann und wie lange braucht. Diese Dienstleistungen stehen in der Pflegeplanung. Permed und die Kundschaft prüfen regelmässig, ob sich an den Dienstleistungen etwas ändern soll.
4. Dienstleistungen
4.1 Bedarfsabklärung
Bevor Permed die Kundschaft betreut, klärt sie mit ihr und/oder mit ihrer Vertretung die Situation genau ab: welche Dienstleistungen zur Pflege und Betreuung benötigt werden und für wie lange. Zudem nimmt Permed Kontakt mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt auf. Die Spitex-Verordnung mit dem voraussichtlichen Leistungsbedarf wird von der Ärztin oder dem Arzt unterzeichnet und zusammen mit dem Leistungsplanungsblatt der zuständigen Krankenversicherung eingereicht.
Regelmässige Anpassung der Spitex-Verordnung. Ändert sich der Betreuungsbedarf – länger oder häufiger –, passen Permed und die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt die Spitex-Verordnung entsprechend an. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
Frist für die Krankenpflege-Versicherung. Ist die Krankenpflege-Versicherung mit der Spitex-Verordnung nicht einverstanden, kann sie dies innert 14 Tagen mitteilen.
Aufsichtspflicht von Permed (Art. 7 KLV). Permed trägt als zugelassene Leistungserbringerin die uneingeschränkte fachliche und organisatorische Verantwortung für sämtliche im Rahmen dieser AGB erbrachten Dienstleistungen – unabhängig davon, welche Person die Leistung im Einzelfall erbringt. Diese Aufsichtspflicht besteht namentlich auch dann, wenn Angehörige oder weitere nahestehende Personen im Rahmen einer anerkannten SRK-Qualifikation an der Pflege mitwirken.
4.2 Dienstleistungs-Auftrag
Permed und die Kundin oder der Kunde legen mit der Pflegeplanung fest, welche Dienstleistungen die Kundschaft in welchem Umfang benötigt. Nach Gesetz übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für bestimmte Dienstleistungen. Benötigt die Kundin oder der Kunde weitere Leistungen, werden Pflegeplanung und ärztliche Verordnung entsprechend angepasst.
4.3 Dokumentation
Permed erfasst in der Pflegedokumentation alle für die Betreuung wichtigen Informationen, zum Beispiel den aktuellen Gesundheitszustand der Kundin oder des Kunden, die Massnahmen zur Pflege und im Haushalt sowie die ärztlichen Verordnungen. Die Dokumentation ist Eigentum von Permed. Die Mitarbeitenden ergänzen sie bei der Kundin oder dem Kunden zu Hause und, wenn nötig, am Permed-Standort; die dafür aufgewendete Zeit gilt als Dienstleistung und wird in Rechnung gestellt.
Die Dokumentation ist vertraulich. Permed übernimmt keine Verantwortung, wenn Dritte am Wohnort der Kundin oder des Kunden unbefugt Einsicht in die Dokumentation nehmen.
4.4 Einsatzplanung
Permed bietet ihre Dienstleistungen grundsätzlich 24 Stunden am Tag an und vereinbart mit der Kundschaft die Einsatzzeiten. Schafft es Permed nicht rechtzeitig, informiert sie die Kundin oder den Kunden so früh wie möglich telefonisch. Auch die Kundin oder der Kunde informiert Permed so früh wie möglich, wenn ein Einsatz nicht stattfinden soll. Die Kundschaft muss einen Einsatz mindestens 48 Stunden im Voraus absagen.
Andernfalls stellt Permed eine Ausfallgebühr gemäss den folgenden Bestimmungen in Rechnung:
- Mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn: Es werden keine Stornierungsgebühren verrechnet.
- Weniger als 48 Stunden bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn: Für den widerrufenen Auftrag wird eine Stornierungsgebühr von CHF 90.00 verrechnet.
- Weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatzbeginn: Für den widerrufenen Auftrag wird eine Stornierungsgebühr von CHF 150.00 verrechnet.
Massgebend für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs des Widerrufs bei Permed.
4.5 Betreuungs-Team
Permed plant die Einsätze unter Berücksichtigung des fachlichen Wissens der Betreuungsperson und achtet auf einen möglichst konstanten Personaleinsatz. Sie bestimmt eine Bezugsperson, die für die Kundin oder den Kunden, ihre Angehörigen und weitere beteiligte Personen die direkte Ansprechpartnerin bzw. der direkte Ansprechpartner ist. Permed versucht, für den Einsatz die Bezugsperson einzuteilen, und berücksichtigt, wenn möglich, Wünsche der Kundschaft.
4.6 Erreichbarkeit
Permed ist während der Bürozeiten telefonisch erreichbar. Ausserhalb der Bürozeiten und am Wochenende ist eine Notfall-Erreichbarkeit sichergestellt; dringende Anliegen werden an die diensthabenden Mitarbeitenden weitergeleitet.
4.7 Standortgespräche und Fallbesprechungen
Zum Betreuungsteam der Kundschaft gehören unterschiedliche Personen, zum Beispiel die Ärztin oder der Arzt oder Mitarbeitende anderer Institutionen wie die Pro Senectute oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Wenn nötig, spricht Permed mit diesen Personen über die aktuelle Lebens- und Gesundheitssituation. Permed informiert die Kundschaft vor dem Gespräch und orientiert sie danach über das Ergebnis.
Permed kann mit diesen Personen auch eine Fallbesprechung durchführen, um die Betreuungsqualität zu sichern. Standortgespräche und Fallbesprechungen werden als Dienstleistung Bedarfsabklärung nach KVG/KLV in Rechnung gestellt.
4.8 Einsätze von zusätzlichen Personen
In speziellen Fällen kommen zwei Mitarbeitende von Permed gleichzeitig zur Kundin oder zum Kunden, auch auf ärztliche Verordnung hin. In diesem Fall stellt Permed die Arbeitszeit beider Mitarbeitenden in Rechnung.
In der Regel führt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von Permed die Dienstleistungen aus. Ausnahmsweise beauftragt Permed eine ausgebildete Person einer anderen Organisation. Auch in diesem Fall bleibt Permed für die Planung und den Ablauf verantwortlich; die fachliche Verantwortung für die konkrete Dienstleistung trägt die andere Organisation.
4.9 Mitwirkung der Kundin oder des Kunden
Ein Einsatz gelingt nur, wenn die Kundin oder der Kunde und die Mitarbeitenden von Permed gut zusammenarbeiten. Die Kundschaft wirkt nach der Grundidee «Hilfe zur Selbsthilfe» mit, soweit sie kann. Bei hauswirtschaftlichen Einsätzen soll die Kundin oder der Kunde zu Hause sein.
Pflegematerial, Wohnungseinrichtung und Hilfsmittel. Die Kundschaft erlaubt Permed, das nötige Pflegematerial zu verwenden und bei ihr zu Hause aufzubewahren. Wenn nötig, passt die Kundin oder der Kunde die Wohnungseinrichtung oder die hygienischen Verhältnisse an. Permed setzt Hilfsmittel ein, um die Gesundheit der Kundschaft und der Mitarbeitenden zu schützen (z. B. Pflegebett, rutschfeste Unterlage). Nur Permed darf ihren Mitarbeitenden Aufgaben oder Pflichten übertragen und Weisungen erteilen.
4.10 Schlüssel und Schlüsseltresor
Permed muss für einen Einsatz jederzeit in die Wohnung oder das Haus der Kundin oder des Kunden gelangen können. Dafür setzt Permed in der Regel einen Schlüsseltresor ein. Nur in Ausnahmefällen übergibt die Kundschaft Permed einen Schlüssel direkt.
Permed benutzt den Schlüsseltresor nur, damit sie den Einsatz rechtzeitig erfüllen kann, und sorgt dafür, dass ihre Mitarbeitenden ihn nur für den Einsatz verwenden. Permed lehnt die Haftung ab, falls Dritte den Schlüsseltresor missbrauchen. Der Schlüsseltresor ist grundsätzlich über die Hausratversicherung der Kundschaft gegen Einbruch und einfachen Diebstahl versichert.
Permed und die Kundin oder der Kunde unterzeichnen für die Übergabe von Schlüssel und Schlüsseltresor gemeinsam eine Quittung.
4.11 Zutritt zur Wohnung in Notfällen
Kann eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter von Permed für den Einsatz nicht in die Wohnung gelangen, weil die Tür verschlossen ist und Permed vorher keinen Wohnungsschlüssel erhalten hat (siehe Ziff. 4.10), und befürchtet Permed, dass der Kundin oder dem Kunden etwas passiert ist, kann sie die Wohnungstür durch Fachleute öffnen lassen.
Die Kosten für das Öffnen der Tür trägt die Kundschaft. Das gilt nicht, wenn Angehörige die Wohnung innert nützlicher Zeit öffnen können.
5. Grenzen der Dienstleistung
Dienstleistungs-Pflicht. Permed und die Kundschaft vereinbaren bei der Bedarfsabklärung, welche Dienstleistungen die Kundin oder der Kunde wie lange braucht. Permed erbringt diese Dienstleistungen grundsätzlich, wenn die Kundin oder der Kunde wirklich Pflege und Betreuung braucht. Dienstleistungen nach der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) muss die Ärztin oder der Arzt verordnen.
Wann kann Permed die Dienstleistung nicht mehr ausführen? Permed kann die Dienstleistungen nur ausführen, wenn der Gesundheitszustand der Kundschaft die Pflege und Betreuung zulässt. Kann Permed die Kundin oder den Kunden nicht mehr ausreichend pflegen und wäre ein Übertritt ins Spital oder Pflegeheim angezeigt, informiert Permed die Kundschaft so früh wie möglich und unterstützt bei der Suche nach einer geeigneten Lösung.
Wann bricht Permed einen Einsatz ab? In bestimmten Fällen ist das Ausführen der Dienstleistung für Permed nicht mehr zumutbar. Dann kann sie den Einsatz abbrechen oder absagen. Nicht mehr zumutbar ist das Ausführen der Dienstleistung vor allem:
- wenn fachliche Gründe dagegensprechen
- wenn jemand den Mitarbeitenden von Permed Gewalt androht oder ihnen gegenüber gewalttätig wird
- bei sexuellen Übergriffen
- bei groben Beschimpfungen
- wenn die Gesundheit der Mitarbeitenden von Permed in Gefahr ist
- wenn die Kundschaft oder andere beteiligte Personen oder Organisationen ungenügend mitarbeiten
6. Rechnungen und Zahlung
Was stellt Permed in Rechnung? Permed stellt alle Dienstleistungen und Abklärungen mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und weiteren Stellen in Rechnung. Die Mitarbeitenden erfassen ihre Arbeitsleistungen elektronisch. Wer mit der Abrechnung nicht einverstanden ist, kann sich innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die zuständige Stelle von Permed wenden. Andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
Die Krankenpflege-Versicherung übernimmt die Kosten bestimmter Dienstleistungen im gesetzlich und vertraglich festgelegten Umfang.
An wen schickt Permed die Rechnung? Permed schickt die Rechnung für alle kassenpflichtigen Dienstleistungen direkt an die zuständige Krankenpflege-Versicherung. Die Rechnung für weitere Dienstleistungen und für die Patientenbeteiligung erhält die Kundin oder der Kunde. Externe Lieferanten stellen die Rechnung für geliefertes Material der Krankenpflege-Versicherung oder der Kundschaft direkt zu.
Hat die Kundin oder der Kunde ihren Wohnsitz ausserhalb des jeweiligen Einsatzkantons, können für die Restfinanzierung abweichende kantonale Regeln gelten.
Wann schickt Permed die Rechnung? Permed schickt die Rechnung monatlich, in der Regel vor dem 15. des Folgemonats, für die Dienstleistungen des Vormonats. Die Kundin oder der Kunde muss die Rechnung innert 30 Tagen bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Muss Permed mahnen, verrechnet sie Mahnspesen. Muss Permed die Kundschaft betreiben, trägt diese die Betreibungsgebühren und Verzugszinsen.
7. Schweigepflicht, Datenschutz, Privatsphäre und Videoüberwachung
Schweigepflicht und Datenschutz
Permed und ihre Mitarbeitenden unterstehen der beruflichen Schweigepflicht (Art. 321 StGB) und den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (nDSG). Sie achten die Privatsphäre der Kundin oder des Kunden und verpflichten sich zur Verschwiegenheit. Auf Verlangen darf die Kundin oder der Kunde die sie oder ihn betreffenden Akten einsehen. Permed informiert die Kundschaft umfassend darüber, welche Hilfe, Pflege und Betreuung sie wie lange erhält und wie es weitergeht.
Kundendaten
Beim Umgang mit Kundendaten hält sich Permed an das nDSG. Die Kundin oder der Kunde entbindet die behandelnden Ärztinnen und Ärzte gegenüber Permed von der Schweigepflicht.
Wann darf Permed personenbezogene Daten weitergeben?
Permed darf personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten der Kundin oder des Kunden bearbeiten oder an Dritte weitergeben, wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt oder dies zur Vertragserfüllung nötig ist. Dritte sind in diesem Fall vor allem Versicherungen, weitere Ärztinnen oder Ärzte, Mitarbeitende von Spitälern, Alters-, Pflege- und anderen Institutionen, Partnerunternehmen sowie zuständige Behörden.
Verschlüsselte oder anonymisierte personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten kann Permed jederzeit für die Qualitätssicherung und für die Forschung verwenden oder an Dritte weitergeben.
Die Kundin oder der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Permed die Daten so verwenden darf.
Permed informiert bei Gefahr die Behörden
Droht der Kundschaft Gefahr durch sie selbst oder durch andere, darf Permed die zuständigen Behörden kontaktieren, zum Beispiel die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder die Polizei. Dazu spricht Permed zuerst mit der Ärztin oder dem Arzt. Wenn möglich, informiert Permed die Kundin oder den Kunden vorher, dass sie die Behörden kontaktiert.
Installierte Videokamera bzw. Überwachungskamera bei der Kundschaft
Die Kundschaft ist gesetzlich verpflichtet, Permed über installierte Videokameras zu informieren. Videokameras müssen während des Einsatzes der Mitarbeitenden von Permed ausgeschaltet werden, da die Sicherheit der Kundschaft während des Einsatzes anderweitig ausreichend gewährleistet ist. Abweichende Lösungen können mit einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen der Kundschaft und Permed abgemacht werden.
8. Permed-Mitarbeitende dürfen keine Geschenke annehmen
Mitarbeitende von Permed dürfen von Kundinnen oder Kunden sowie Angehörigen kein Geld und keine Geschenke annehmen und dürfen nicht als Erbinnen oder Erben eingesetzt werden. Eine kleine Aufmerksamkeit ist erlaubt, zum Beispiel eine Schachtel Pralinen. Möchte die Kundschaft mehr schenken, kann sie Permed gerne eine Spende geben.
9. Private Aufträge an Mitarbeitende
Mitarbeitende von Permed dürfen neben ihren Einsätzen und ausserhalb ihrer Arbeitszeit keine anderen Arbeiten für die Kundschaft erledigen. Das gilt auch für Dienstleistungen, welche Permed nicht anbietet, zum Beispiel Sitz-Nachtwachen.
Eine Zusatz-Dienstleistung muss die Kundin oder der Kunde mit der zuständigen Stelle von Permed abmachen. Allenfalls übernehmen andere Organisationen diese Dienstleistung. Verlässt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Permed, gilt dieses Verbot noch sechs Monate weiter.
Kein Transport im Auto
Mitarbeitende dürfen die Kundschaft weder im Fahrzeug von Permed noch im Privatfahrzeug der Mitarbeitenden oder der Kundin oder des Kunden transportieren.
10. Aus- und Weiterbildung
Permed engagiert sich in der Ausbildung von Pflege- und Betreuungspersonal, unter anderem im Rahmen anerkannter SRK-Qualifikationswege. Deshalb begleiten manchmal Lernende oder Personen in Ausbildung die zuständige Fachperson. Die Arbeitszeit dieser Personen muss die Kundschaft nicht bezahlen.
11. Haftung
Machen Mitarbeitende von Permed in der Wohnung der Kundin oder des Kunden absichtlich oder grobfahrlässig etwas kaputt, haftet Permed für den Schaden. In allen anderen Fällen lehnt Permed die Haftung ab, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wie weit die Haftung von Permed reicht, hängt vom aktuellen Wert des betroffenen Gegenstandes ab.
12. Aufbewahrung der Kundenakten
Permed bewahrt und vernichtet die Kundenakten entsprechend der geltenden Gesetzgebung. Die Kundschaft hat das Recht, ihre Akten während der Aufbewahrungsfrist zu erhalten. Dies muss sie Permed während des Einsatzes schriftlich mitteilen. Andernfalls vernichtet Permed die Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, sodass sie niemand mehr lesen kann.
13. Wann endet der Auftrag?
Die Kundin oder der Kunde kann den Auftrag nach Gesetz jederzeit auflösen (Art. 404 OR). Auch Permed kann den Auftrag auflösen, wenn sie ausreichende Gründe hat. In der Regel lösen beide den Auftrag mit einer Frist von mindestens fünf Kalendertagen auf. Ein Auftrag kann nur fristlos aufgelöst werden, wenn seine Fortsetzung nicht mehr zumutbar ist.
Wen darf Permed über die Auflösung informieren?
Wenn der Auftrag für Permed nicht mehr zumutbar ist und Permed ihn auflöst, informiert sie die zuständige Gemeinde bzw. Behörde. Die Kundschaft stimmt zu, dass Permed in begründeten Fällen Angehörige, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sowie die behandelnden Ärztinnen und Ärzte über die Auflösung informieren darf. Permed darf auch Dritte informieren, die Dienstleistungen erbringen.
Wann braucht es keine Kündigung?
Der Dienstleistungsauftrag endet ohne Kündigung, wenn die Kundin oder der Kunde plötzlich ins Spital oder ins Pflegeheim muss.
14. Was passiert bei einem Streit?
Alle Mitarbeitenden von Permed nehmen Kritik von der Kundschaft entgegen und leiten sie an die zuständige Vorgesetzte oder den zuständigen Vorgesetzten weiter. Die Vorgesetzten streben eine Lösung an, mit der die Kundin oder der Kunde und Permed einverstanden sind. Wenn nötig, zieht die Vorgesetzte oder der Vorgesetzte die Geschäftsleitung bei.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz von Permed in Urdorf (Kanton Zürich), vorbehalten zwingender gesetzlicher Gerichtsstände, namentlich zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten nach Art. 32 ZPO.
15. Schlussbestimmungen
Permed kann diese AGB jederzeit anpassen. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Fassung. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Urdorf, 1. Januar 2025