Die Krankenkasse übernimmt
Abklärung & Beratung, Behandlungspflege und Grundpflege nach ärztlicher Verordnung. Wir rechnen diese Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Permed
Von der ersten Abklärung bis zur Betreuung rund um die Uhr: alles aus einer Hand, von festen Bezugspersonen.
Fünf Schritte, der erste dauert zwei Minuten.
Per Telefon oder über das Anfrageformular. Sie schildern kurz die Situation, wir rufen zu Bürozeiten innert 4 Stunden zurück.
Eine Pflegefachperson kommt vorbei und klärt mit Ihnen und Ihren Angehörigen, welche Pflege und Betreuung nötig ist und wie lange. Dafür nutzen wir das anerkannte Planungsinstrument RAI.
Wir nehmen Kontakt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auf. Die Spitex-Verordnung und das Leistungsplanungsblatt gehen an Ihre Krankenkasse; diese kann innert 14 Tagen Einwände erheben.
Sie erhalten einen Einsatzplan, der zu Ihrem Alltag passt, und eine feste Bezugsperson als direkte Ansprechpartnerin für Sie und Ihre Angehörigen.
Wir beginnen mit den Einsätzen und prüfen regelmässig gemeinsam, ob sich etwas ändern soll. Ändert sich der Bedarf, passen wir die Verordnung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt an.
Permed ist als Leistungserbringerin nach Krankenversicherungsgesetz zugelassen und bei allen Krankenkassen anerkannt. Was die Grundversicherung übernimmt, ist gesetzlich geregelt.
Abklärung & Beratung, Behandlungspflege und Grundpflege nach ärztlicher Verordnung. Wir rechnen diese Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
An der Pflege zahlen Sie eine kantonal festgelegte Patientenbeteiligung pro Tag, in Zürich und Schwyz CHF 7.65, in Luzern und Zug CHF 15.35. Den Rest finanzieren Krankenkasse und Wohnkanton.
Betreuung und Hauswirtschaft gehören nicht zur Grundversicherung. Je nach Zusatz- oder Unfallversicherung werden sie trotzdem übernommen; wir klären das vorab mit Ihnen ab.
Für Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Genf liegen uns noch keine Angaben zur Patientenbeteiligung vor; wir nennen Ihnen den Betrag gerne auf Anfrage.
Grundpflege, Behandlungspflege sowie Abklärung & Beratung übernimmt die Grundversicherung, sobald eine ärztliche Verordnung vorliegt. Dazu kommt die kantonale Patientenbeteiligung pro Tag. Betreuung und Hauswirtschaft bezahlen Sie privat oder über eine Zusatzversicherung.
Für alle Leistungen der Grundversicherung ja. Wir nehmen nach der Abklärung Kontakt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auf und kümmern uns um die Spitex-Verordnung; Sie müssen nichts selbst organisieren.
Die Abklärung ist eine Leistung der Grundversicherung und wird als «Abklärung & Beratung» mit der Krankenkasse abgerechnet, 2026 zu CHF 76.90 pro Stunde. Ein erstes Gespräch am Telefon ist in jedem Fall unverbindlich.
Nach dem Erstgespräch planen wir den Start gemeinsam. In dringenden Fällen organisieren wir die Abklärung so rasch wie möglich, auch am Wochenende.
Wir planen die Einsätze mit möglichst konstantem Personal und bestimmen eine feste Bezugsperson. Sie ist Ihre direkte Ansprechpartnerin, auch für Angehörige und beteiligte Fachpersonen.
Ja, wir sind 24 Stunden an 365 Tagen im Einsatz. Ausserhalb der Bürozeiten erreichen Sie den Notfalldienst. Für Nachtdienst, Sonntage und Feiertage gilt ein Zuschlag von 17,5 Prozent.
Bis 48 Stunden vor dem Einsatz ist eine Absage kostenlos. Zwischen 48 und 24 Stunden verrechnen wir CHF 90.00, weniger als 24 Stunden vorher CHF 150.00.
Wir haben eine Bewilligung in acht Kantonen: Zürich, Luzern, Schwyz, Zug, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Genf. Vier Geschäftsstellen organisieren die Einsätze vor Ort.
Über das Zuweisungsformular auf dieser Website oder über OPAN. Die zuständige Geschäftsstelle meldet sich danach direkt bei Ihnen.
Beantworten Sie fünf kurze Fragen, wir rufen innert 4 Stunden zu Bürozeiten zurück.